Teilnahmebedingungen

Allgemeine Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können alle Personen ab 14 Jahren. Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Eine Mitgliedschaft im Deutschen Alpenverein (DAV) ist keine Voraussetzung, wird aber wegen alpinem Sicherheitsschutz (z.B. Kosten im Falle einer Bergrettung) empfohlen.

(Schwere) gesundheitliche Beeinträchtigungen (Herz-Krankheit, Allergie etc.), die die Veranstaltung beeinträchtigen könnten, sowie Besonderheiten, Einschränkungen oder besonderer Betreuungsbedarf sind vor Beginn der Leitung mitzuteilen und müssen vorab abgestimmt werden. Hierfür gibt es einen speziellen Teilnahmefragebogen, welcher vor der Tour ausgefüllt zurückgesendet werden muss. Alle Daten werden selbstverständlich vertraulich behandelt (siehe unten).

Die Leitenden der Tour sind berechtigt, zu Beginn oder auch noch während des Kurses Teilnehmende, die die Voraussetzungen nicht erfüllen, ganz oder teilweise vom Programm auszuschließen.

Mit der Anmeldung bestätigt der Teilnehmer oder die Teilnehmerin verbindlich, dass er oder sie die angegebenen Voraussetzungen erfüllt, sich des Risikos von Bergsport bewusst ist und bereit ist, dieses einzugehen. Mit dem Erscheinen bei einer Tour bestätigt er oder sie, dass er oder sie physisch und psychisch den Anforderungen gewachsen ist.

KOSTEN

Die Anreise zu den Veranstaltungen erfolgt grundsätzlich selbständig und i.d.R. auf eigene Kosten. Die Teilnahme ist kostenlos. Darüber hinausgehende Kosten, wie Liftkosten etc. werden nach Einzelfallprüfung vom Projekt Alpen.Leben.Menschen (A.L.M.) getragen.

VERSICHERUNG

DAV-Mitglieder sind über den Alpinen Sicherheits-Service (ASS) subsidiär versichert. Detaillierte Infos unter: ww.alpenverein.de

Nichtmitglieder benötigen anderweitigen Versicherungsschutz im Falle einer Suche, Rettung und Bergung. Der DAV haftet bei Veranstaltungen im Rahmen der gesetzlichen Haftpflicht für Personen und Sachschäden, wenn sie auf Verschulden des Veranstalters oder einer mit der Leitung betrauten Person zurückzuführen sind.

Eine Haftung des Veranstalters für Vermögensschaden ist ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden beruht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung des Veranstalters oder eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des Veranstalters. Ansonsten erfolgt die Teilnahme auf eigene Gefahr. Soweit gesetzlich zulässig, wird als Erfüllungsort sowie als Gerichtsstand München vereinbart.

Hinweis für Teilnehmer*innen mit Behinderung:

Gemäß den gesetzlichen Bedingungen der Deutschen Versicherungswirtschaft sind Personen, die „dauerhaft pflegebedürftig“ sind., d.h. Pflegegrad III und/oder von „hochgradig geistiger und seelischer Störung“ betroffen sind, nicht in einer Gruppen-Unfall-Versicherung versicherbar. Dies gilt auch für die Gruppen-Unfall-Versicherung des DAV. Da wir als Veranstalter nicht überprüfen können, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen und auch keine Einzelversicherungen für die Teilnehmenden von A.L.M.-Touren abschließen können, bitten wir Sie, ggf. selbst eine entsprechende Unfallversicherung abzuschließen.

Integration und Inklusion im bayerischen Alpenraum • Kooperationsprojekt von Malteser Hilfsdienst e.V. und

Deutscher Alpenverein e.V. • gefördert von der Aktion Mensch

ANMELDUNG

Die Anmeldung muss schriftlich erfolgen und wird zeitnah telefonisch oder per Mail bestätigt. Die Teilnehmendenzahl ist begrenzt. Anmeldung (bis Mittwoch vor Tourendatum) und Rückfragen bei den zuständigen Regionalkoordinatorinnen und Regionalkoordinatoren (s. Anmeldeformular). Eine Anmeldung nach Anmeldeschluss ist nur im Ausnahmefall und nach Absprache möglich.

RÜCKTRITT

Ein eventueller Rücktritt von der Veranstaltung, z.B. wegen Krankheit, muss mitgeteilt werden.

Der DAV behält sich vor, bei geringer Teilnehmerzahl oder unvorhersehbaren Ereignissen Touren abzusagen (Wettersturz etc.).

HÖHERE GEWALT

Höhere Gewalt liegt vor, sobald ein betriebsfremdes, von außen durch Naturkräfte oder Handlungen Dritter herbeigeführtes Ereignis eintritt, das nach menschlicher Einsicht und Erfahrung nahezu unvorhersehbar ist und auch durch den Einsatz äußerster Sorgfalt nicht verhindert werden kann. Im Falle von höherer Gewalt können Schadensersatzansprüche der Teilnehmer gegen den DAV nicht geltend gemacht werden.

GELTUNGSBEREICH UND ANBIETER

Diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für die Teilnahme am A.L.M.-Tourenprogramm des Ressorts Sportentwicklung im Deutschen Alpenverein.

Vertragspartner: Deutscher Alpenverein e.V., Von-Kahr-Str. 2-4, 80997 München Präsidium (gesetzlicher Vertreter): Josef Klenner, Präsident; Beste, Manfred Sailer, Melanie Grimm, Jürgen Epple, Roland Stierle und Simon Keller, Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten

Vereinsregister: Amtsgericht München VR7751

Kontakt: Tel.: 089/140 03 - 57, Fax: 089/140 03 - 594, E-Mail: stefan.winter@alpenverein.de

DATENSCHUTZ

Ich willige ein, dass das Projekt A.L.M. als Veranstalter die von mir angegebenen personenbezogenen Daten zum Zwecke der Organisation, Durchführung und Nachbereitung der A.L.M.-Aktion sowie der Kommunikation mit mir verwendet und nehme zur Kenntnis, dass diese personenbezogenen Daten auf Datenverarbeitungssystemen des Deutschen Alpenvereins und des Malteser Hilfsdienstes gespeichert werden. Mir ist bekannt, dass ich diese Zustimmung jederzeit widerrufen kann.

Ich bin damit einverstanden, dass während der Veranstaltung fotografiert wird und Bilder der Veranstaltung in Medien des Bayerischen Kuratoriums für alpine Sicherheit und seiner Mitgliedsverbände veröffentlicht werden können.

Zugriff auf personenbezogene Daten haben beim DAV nur solche Personen, die diese Daten zur Durchführung ihrer Aufgaben im benannten Projekt benötigen, die über die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz informiert sind und sich gemäß der geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Art. 5 der EU-Datenschutzgrundverordnung (EU-DSGVO)) verpflichtet haben, diese einzuhalten. Die Erhebung, Verarbeitung, Nutzung und Übermittlung der erhobenen personenbezogenen Daten erfolgt, nach Art 6. Absatz 1 EU-DSGVO, nur in dem Umfang, der für die Organisation, Durchführung und Nachbereitung der A.L.M.-Aktion zwischen dem DAV als verantwortliche Stelle und dem Teilnehmenden als Betroffenem erforderlich ist.


[Stand: 27.02.2020]